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DHL-Drehkreuz Leipzig: Letzte Hürde in Brüssel ausgeräumt |
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Die Deutsche Post hat den Abschluss des letzten noch in Brüssel anhängigen Beihilfeverfahrens mit Blick auf das neue Drehkreuz ihrer Express-Tochter DHL begrüßt. Bei dem seit 2006 anhängigen Verfahren gegen den Freistaat Sachsen war es im Kern um einen Finanzierungsbeitrag des Landes zum Bau einer neuen Landebahn des Flughafens Leipzig gegangen. Dieser Beitrag ist in der heutigen Kommissions-Entscheidung nicht beanstandet worden.
Ein weiterer Aspekt des Verfahrens befasste sich mit finanziellen Garantien Sachsens und des Flughafens unter anderem bezüglich einer dauerhaften 24-Stunden-Nutzung des Flughafens. Hier waren Haftungszusagen gemacht worden, da für das Expressunternehmen DHL eine uneingeschränkte Nutzung seiner Einrichtungen in Leipzig unerlässlich ist und das Unternehmen seinerzeit maximale Investitionssicherheit angestrebt hatte. Diese Zusagen hat die Kommission nun für nicht zulässig erklärt.
Für das Drehkreuz ergeben sich hieraus keine negativen Folgen. Der Betrieb und die erforderliche Investitionssicherheit sind inzwischen weitestgehend durch politische und gerichtliche Entscheidungen gesichert.
Postchef Frank Appel betonte, die Post könne mit der heutigen Entscheidung der Kommission gut leben: "Die langfristige Sicherheit, die DHL am Standort Leipzig zwingend braucht, haben wir mittlerweile erlangt. Nach Abschluss des letzten Verfahrens hierzu bei der Europäischen Kommission können wir nun wirklich sagen, dass wir für den weiteren Betrieb unseres Express-Geschäfts an diesem wichtigen Standort keine Einschränkungen durch Brüssel mehr sehen." Auch die begrenzte Rückzahlungs-Forderung habe keinerlei Auswirkungen auf das operative Tagesgeschäft und auf die Entscheidung von DHL, das zentrale europäische Drehkreuz auf Dauer in Leipzig zu betreiben
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