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Hessen: Lkw-Fahrverbot auf Bundesstraßen gilt nach Berufung weiter |
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Das Durchfahrtsverbot bleibt in Kraft: Auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zur Aufhebung des Lkw-Fahrverbots auf den Bundessstraßen in Nord- und Mittelhessen bleiben die Sperrungen bestehen. Dies hat das Hessische Verkehrsministerium mitgeteilt. Der Grund: Das Land will die Entscheidung vom höchsten Verwaltungsgericht des Landes überprüfen lassen.
"Die Berufung hat aufschiebende Wirkung", erklärte Ministeriumssprecher Christoph Zörb. Er ergänzte: "Das bedeutet, auf den Bundesstraßen B 3, 7, 27, 252 und 400 hat der
Transitverkehr weiterhin nichts verloren. Wer erwischt wird, muss zahlen. Schwere Lastwagen müssen also weiter die Autobahn benutzen."
Laut Zörb hatte es in den vergangenen Tagen verstärkt Anfragen von Speditions- und Logistikunternehmen gegeben, die sich nach dem aktuellen Stand erkundigt haben. Insgesamt hatte die Hessische Landesregierung im Jahr 2006 mehr als 400 Kilometer Bundesstraßen für Transit-Lastwagen gesperrt, die die Autobahnmaut vermeiden wollten.
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