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Das Europäische Parlament spricht sich für die vollständige Öffnung der EU-Postmärkte zum 1. Januar 2011 aus. Für neue und kleine EU-Mitgliedstaaten und solche mit extremer Rand- oder Insellage kann diese Frist um zwei Jahre verlängert werden. Die EU-Kommission hatte die Marktöffnung zum 1. Januar 2009 vorgesehen. Das Europäische Parlament hat zudem beschlossen, dass Postdienstleister, die in einem Land tätig sind, in dem der Markt noch nicht geöffnet ist, keinen Zugang zu bereits vollständig geöffneten Märkten erhalten.
Die Abgeordneten argumentieren, aufgrund der Ergebnisse von Studien und mit Blick auf die Erschließung des vollen Potenzials des Binnenmarktes für Postdienste sei die Öffnung der Postmärkte zum 1. Januar 2011 "sachgerecht". In bestimmten Mitgliedstaaten wäre die vollständige Liberalisierung am 1. Januar 2009 zu früh, so die Begründung. Um faire Marktbedingungen bis zur EU-weiten Liberalisierung sicherzustellen, muss eine Quersubventionierung verboten werden und das Prinzip der Gegenseitigkeit gelten. Monopolbetrieben, die in einem Land tätig sind, in dem der Markt noch nicht geöffnet ist, kann der Zugang zu bereits vollständig liberalisierten Märkten verweigert werden.
Den neuen EU-Mitgliedstaaten, Mitgliedstaaten mit einer niedrigen Bevölkerungszahl und einer geringen geografischen Ausdehnung, die somit "Besonderheiten für die Postdienste" aufweisen, sowie Mitgliedstaaten mit besonders schwierigen Reliefbedingungen, insbesondere diejenigen mit sehr vielen Inseln, wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt. Die Öffnung der Postmärkte gilt dort somit ab dem 1. Januar 2013. Die Übergangszeit beschränkt sich auf die Abholung, das Sortieren, den Transport und die Zustellung von Inlandsbriefsendungen und eingehende grenzüberschreitende Briefsendungen. Die Gewichtsgrenze beträgt 50 Gramm.
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