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BGL bedauert die Entscheidung der EU-Kommission zum Mautbonusverfahren |
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Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Frankfurt am Main bedauert die Entscheidung der EU-Kommission, das Mautbonussystem wegen angeblicher Benachteiligung ausländischer Unternehmer abzulehnen. Das Mautbonussystem hatte zum Ziel, denjenigen Teil der Infrastrukturabgaben, die bereits über Mineralölsteuer entrichtet werden, auf die Lkw-Maut anzurechnen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.
Die Entscheidung der EU-Kommission ist für den BGL deshalb nicht nachvollziehbar, weil die neue Wegekostenrichtlinie in Artikel 7b ausdrücklich vorsieht: "Diese Richtlinie berührt nicht die Freiheit der Mitgliedstaaten, die ein System von Maut und/oder Benutzungsgebühren für Verkehrswege einführen….. einen angemessenen Ausgleich für diese Gebühr vorzusehen". Eine ausdrückliche Nachfrage bei der EU-Kommission ergab, dass es hierzu keine konkret handhabbaren Vorschläge der EU-Kommission gibt. Da der Vorschlag der Bundesregierung zum Mautbonussystem der Umsetzung einer EU-Richtlinie dient, ist eine politische Diskussion des Vorhabens auf höchster Ebene nach Ansicht des BGL unumgänglich. Schließlich ist in Deutschland die weitere Nutzerfinanzierung, die über kurz oder lang alle Verkehrsteilnehmer treffen wird, nur dann im gesellschaftlichen Konsens umzusetzen, wenn dazu kommunizierend verkehrsspezifische Abgaben zumindest teilweise angerechnet werden.
Der BGL widerspricht der Pressemeldung von Bundesminister Tiefensee (Nummer 17/2007), die EU-Kommission habe mit ihrem negativen Bescheid zum Mautbonusverfahren einen Vorschlag des Gewerbes abgelehnt. Gemäß der Absprache vom 26.01.2006 (siehe Pressemeldung des BMVBS Nr.24/2006) ist dieser Vorschlag gemeinsam erarbeitet worden. Daran mitgewirkt haben Mitarbeiter des Ministeriums und ein vom Bundesministerium beauftragter Beihilferechtsexperte. Das Gewerbe hatte seinerseits eine zweite Beihilferechtsexpertin zur Ausarbeitung herangezogen. Der Vorschlag zum Mautbonussystem wurde in Brüssel auch nicht als Gewerbevorschlag "pränotifiziert", sondern als Anfrage der Bundesregierung behandelt. Der Versuch, diesen Vorstoß im Nachhinein als Gewerbevorschlag zu relativieren, ist für den BGL nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen irrt der Minister, wenn er erklären lässt, mit der Absenkung der Kfz-Steuer und einem zeitlich befristeten Innovationsprogramm wäre der Mautkompromiss aus dem Jahr 2003 erfüllt. Der Mautkompromiss aus dem Jahr 2003 (vgl. Bundestagsdrucksache 12/2003, vom 22.05.2003) sieht ein dauerhaftes Harmonisierungsvolumen von 600 Mio. Euro vor. Mit der Absenkung der Kfz-Steuer werden ca. 120 Mio. Euro dauerhaft umfinanziert. Da das Innovationsprogramm durch die EU-Kommission auf den 30. September 2008 befristet wurde, handelt es sich bei dieser Förderung lediglich um eine temporäre Maßnahme, deren Kosten vom Gewerbe durch eine höhere Maut selbst zu finanzieren ist. Da das Ende der Förderung bereits nächstes Jahr erreicht ist, bleibt von der Pseudoharmonisierung des Ministers eine dauerhafte Mehrbelastung von 100 Mio. Euro jährlich. Damit fehlen dem Minister ab Oktober 2008 480 Mio. Euro an Umfinanzierungsvolumen, um den Mautkompromiss von Bundestag und Bundesrat aus dem Jahr 2003 zu erfüllen.
Es ist nunmehr am BMVBS, andere Vorschläge vorzulegen und den Mautkompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat mit Leben zu erfüllen. Ein nicht nachhaltiges Förderprogramm, das keine verbindliche Anschlussförderung zulässt und das Gewerbe mit 100 Mio. Euro zusätzlich belastet, ist unzumutbar. Derart "teure Geschenke" kann sich ein im internationalen Verkehr in der Defensive befindliches Gewerbe nicht mehr leisten. Schließlich hat das deutsche Transportgewerbe trotz boomender Verkehrsmärkte Nachfragerückgänge im grenzüberschreitenden Verkehr zu verzeichnen. Sollte der Minister dem aus dem Jahr 2003 stammenden Harmonisierungsgebot weiterhin so schleppend nachkommen, wird dies den Abbau Tausender Arbeitsplätze im grenzüberschreitenden Verkehr deutscher Unternehmen nach sich ziehen. "Es ist Zeit zum Handeln und nicht für irreführende Pseudoharmonisierungsschritte", meint BGL-Präsident Grewer.
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