myLogistics-Startseite AXIT AG
Sonntag 20.7.2008 Kontakt | Schrift vergrößern  

Startseite
  News
  Kategorien-Übersichten
 
eLogistics und IT
Logistik
KEP- und Postmarkt
Luftverkehr
Straßenverkehr
Schienenverkehr
Schifffahrt
Diverses
  Newsletter
  iGoogle Gadget
  Bücher
 
Logistikmanagement
Nachschlagewerke
Recht
Software
Supply Chain Management
Verkehr
  Specials
 
Green Logistics...mehr

Gigaliner...mehr

Wachstumsmarkt China...mehr

RFID - die neue Technologie für die Logistik...mehr

Studien & Gutachten

Weitere Specials...


  myLogistics Content Partner
 
Top-Thema:
Traumfahrzeuge im Minutentakt

Meldungen:
Hamburger MBA-Studium qualifiziert für die Boombranche Logistik

Symposium zum Thema Logistikimmobilien

Rail Cargo Austria kauft ungarische MAV Cargo

Österreich investiert in den Donauausbau

Weitere Meldungen...
 
suche nach  
 
Home > News > KEP- und Postmarkt
Paketpreissenkung der Post ist wettbewerbskonform
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Postmärkte in Europa zum 1. Januar 2009 vollständig für den Wettbewerb geöffnet werden. Dies wird das Ringen um Marktanteile in den europäischen Brief-, Paket- und Expressmärkten intensivieren und es wird auch mit harten Bandagen gekämpft.

Einen Vorgeschmack auf die für den Briefmarkt anstehenden Entwicklungen lieferte jüngst die Firma Hermes auf dem bereits vollständig liberalisierten Paketmarkt. So hatte der Paketdienst Hermes eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Deutsche Post AG eingereicht. Sie beklagte angeblich wettbewerbswidrige Preissenkungen für Päckchen und Pakete im Mai bzw. Juni dieses Jahres. Diese Preismaßnahmen würden allein darauf zielen das Unternehmen vom Markt zu verdrängen. Mit der Beschwerde sollten jegliche Preissenkungen der Deutschen Post verhindert werden. Im Widerspruch dazu publizierte das Unternehmen gleichzeitig beständige, eigene Marktanteilsgewinne und wies wiederholt auf seine "günstigen" Tarife und das aus seiner Sicht besseres Preisleistungsverhältnis hin.

Die BNetzA stellte nun die Vorermittlungen ein und wies die Vorwürfe zurück. Eine Gegenüberstellung der Angebote der Deutschen Post sowie der Firma Hermes hatte ergeben, dass die Preismaßnahme nicht zu einer Unterbietung der Wettbewerber führt. Nach den Feststellungen der BNetzA konnte der Beschwerdeführer zudem seine Marktanteile in Deutschland sogar weiter ausbauen. Daher könne keinerlei Behinderung durch die Preissenkungen der Deutschen Post AG festgestellt werden.

"Im freien Wettbewerb soll sich das Angebot mit dem besten Preis- Leistungsverhältnis am Markt durchsetzen. Der Versuch, die Bundesnetzagentur zu instrumentalisieren, musste scheitern", so Eugen Pink, Geschäftsführer des BvDP. Aus Sicht des BvDP müssen alle Postdienstleister die Möglichkeit haben, sich durch individuelle Preis- und Dienstleistungsangebote in den Paketmärkten differenzieren zu können. Dies muss auch für die Universaldienstleister gelten, die sich in den geöffneten Märkten auf neue Konkurrenzsituationen einstellen.
Artikel verschickenArtikel versenden
Artikel druckenDruckversion
Datum: 16.11.2006
Quelle: Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V.
Redakteur: sp
Verwandte Meldungen aus dem myLogistics-Newsarchiv
Weitere verwandte Meldungen zu diesem Thema anzeigen...
Aktuelle Meldungen aus der Kategorie: KEP- und Postmarkt
Weitere Meldungen aus der Kategorie KEP- und Postmarkt anzeigen...
Abonnieren Sie den myLogistics-Newsletter
Ihre eMail-Adresse:
 
So kommen Ihre Meldungen in die myLogistics-News
Senden Sie uns einfach Ihre Pressemitteilungen per eMail an redaktion@mylogistics.net, per Fax an +49(0)6233/81-1069 oder per Post an AXIT AG, Postfach 1965, 67209 Frankenthal. Dieser Service ist kostenlos, es gibt jedoch keine Veröffentlichungsgarantie. Mehr dazu...

Sie suchen professionelle Unterstützung bei der Presse- und PR-Arbeit? Hier finden Sie auf die Logistik spezialisierten Agenturen.


Seitenanfang

Startseite |  Logistikplattform |  Branchenbuch |  News |  Bücher |  Veranstaltungen
Newsletter |  Marketing-Services |  Über myLogistics |  Haftungsausschluß
myLogistics ist eine eingetragene Marke der AXIT AG



Rechtliches:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserem Internetangebot Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links, Banner und Suchmaschinen und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder Suchmaschinen dieser Website führen.