myLogistics-Startseite AXIT AG
Montag 13.10.2008 Kontakt | Schrift vergrößern  

Startseite
  News
  Kategorien-Übersichten
 
eLogistics und IT
Logistik
KEP- und Postmarkt
Luftverkehr
Straßenverkehr
Schienenverkehr
Schifffahrt
Diverses
  Newsletter
  iGoogle Gadget
  Bücher
 
Logistikmanagement
Nachschlagewerke
Recht
Software
Supply Chain Management
Verkehr
  Specials
 
BVL-Kongress...mehr

Green Logistics...mehr

Gigaliner...mehr

Maut...mehr

RFID - die neue Technologie für die Logistik...mehr

Studien & Gutachten

Weitere Specials...


  myLogistics Content Partner
 
Top-Thema:
Traumfahrzeuge im Minutentakt

Meldungen:
Hamburger MBA-Studium qualifiziert für die Boombranche Logistik

Symposium zum Thema Logistikimmobilien

Rail Cargo Austria kauft ungarische MAV Cargo

Österreich investiert in den Donauausbau

Weitere Meldungen...
 
suche nach  
 
Home > News > Luftverkehr
Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorabwehr im Luftfrachtgeschäft
In die Planungen zur Terrorabwehr bindet die US-Regierung verstärkt auch Exporteure, beispielsweise Luftfrachtdienstleister, ein. Zur Zeit ist noch offen, wo die Sicherheitsaktivitäten gebündelt werden und wer die anfallenden Sicherheitskosten zahlen soll. Fest steht aber: Ein generelles Röntgen aller Sendungen, die in die USA eingeführt werden, würde 7,4 Mrd. US-Dollar jährlich für die Luftfrachtunternehmen verursachen. Im undurchschaubaren Geflecht an Initiativen und Maßnahmen von Transportation Security Agency (TSA), US-Zoll und anderen Behörden zeigen sich die weniger kostentreibenden, freiwilligen Initiativen am vielversprechendsten.
Durch die freiwilligen Initiativen erhalten Unternehmen die Chance, noch vor der Verabschiedung schärferer Sicherheitsgesetze im US-Kongress, betriebsintern hohe Standards zu setzen, Kosten auf mehrere Monate zu verteilen und "eine aktive Rolle im Kampf gegen den Terrorismus" zu übernehmen, so der Leiter der US-Zollbehörde, Robert C. Bonner. Fraglich ist zur Zeit, wer die zusätzlich entstehenden Sicherheitskosten übernehmen soll. Der Dienstleister BAX Global zum Beispiel wird demnächst der freiwilligen Initiatve C-TPAT (Customs-Trade Partnership against terrorism) beitreten, der bereits circa 400 weltweit tätige Unternehmen beigetreten sind. Diese Initiative ist Teil eines Sicherheitspaketes für den geregelten Waren- und Personenverkehr in der Luft, zur See und auf dem Landweg. Vor dem Hintergrund der Prognose, wonach sich der Warenverkehr in die USA bis 2020 verdoppeln wird, plant US-Verkehrsminister Norman Mineta bereits seit April 2002, zirka 32.000 Beamte bei den anstehenden Sicherheitsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum einzusetzen. Wichtig für BAX Global und andere Dienstleister: Sie müssen jetzt reagieren, da sie Infrastruktur und Fahrzeugflotten teilweise Subdienstleistern überlassen. Um schließlich mit einer Stimme zu sprechen, werden Sicherheitsfragebögen und -profile gemeinsam beantwortet, Daten zentral gesammelt von BAX Global in Irvine (Kalifornien) und dann dem US-Zoll zugänglich gemacht.
Artikel verschickenArtikel versenden
Artikel druckenDruckversion
Branchenbuch: BAX Global GmbH
Datum: 30.10.2002
Quelle: BAX Global
Redakteur: mk
Verwandte Meldungen aus dem myLogistics-Newsarchiv
Weitere verwandte Meldungen zu diesem Thema anzeigen...
Aktuelle Meldungen aus der Kategorie: Luftverkehr
Weitere Meldungen aus der Kategorie Luftverkehr anzeigen...
Abonnieren Sie den myLogistics-Newsletter
Ihre eMail-Adresse:
 
So kommen Ihre Meldungen in die myLogistics-News
Senden Sie uns einfach Ihre Pressemitteilungen per eMail an redaktion@mylogistics.net, per Fax an +49(0)6233/81-1069 oder per Post an AXIT AG, Postfach 1965, 67209 Frankenthal. Dieser Service ist kostenlos, es gibt jedoch keine Veröffentlichungsgarantie. Mehr dazu...

Sie suchen professionelle Unterstützung bei der Presse- und PR-Arbeit? Hier finden Sie auf die Logistik spezialisierten Agenturen.


Seitenanfang

Startseite |  Logistikplattform |  Branchenbuch |  News |  Bücher |  Veranstaltungen
Newsletter |  Marketing-Services |  Über myLogistics |  Haftungsausschluß
myLogistics ist eine eingetragene Marke der AXIT AG



Rechtliches:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserem Internetangebot Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links, Banner und Suchmaschinen und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder Suchmaschinen dieser Website führen.